Barrierefreiheitserklärung von Lebenswege Niederösterreich Süd
Wir möchten, dass alle Menschen unsere Webseite ohne Hindernisse nutzen können. Deshalb gestalten wir lebenswege.site nach den Grundsätzen des österreichischen Barrierefreiheitsgesetzes und den internationalen WCAG-Richtlinien.

Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass einzelne Inhalte noch nicht vollständig barrierefrei sind. Wenn Sie auf unserer Webseite auf Hindernisse stoßen, freuen wir uns über eine kurze Nachricht an post@lebenswege.site. So können wir unsere Angebote weiter verbessern.
Folgende Punkte haben wir bereits umgesetzt, um die Barrierefreiheit auf unserer Online-Präsenz zu verbessern:
- Klare und verständliche Texte: Unsere Inhalte sind in einfacher, gut lesbarer Sprache formuliert.
- Audio-Versionen: Zu vielen Texten stellen wir Audiofassungen bereit, damit Informationen auch gehört werden können.
- Mobilfreundlich: Unsere Webseite ist vollständig für Smartphones und Tablets optimiert und lässt sich dort leicht bedienen.
- Übersichtliche Navigation: Alle Menüs und Unterseiten sind klar benannt und strukturiert.
- Bilder mit Beschreibungen: Wir bemühen uns, allen Bildern aussagekräftige Alternativtexte hinzuzufügen, damit Screenreader sie vorlesen können.
- Kontraste und Schriftgrößen: Wir achten auf ausreichenden Farbkontrast und gut lesbare Schrift.
- Tastaturbedienung und Formulare: Unser Ziel ist, dass alle Funktionen auch ohne Maus – nur mit der Tastatur – erreichbar sind und dass Formulare klar beschriftet sind.


- Das Barrierefreiheitsgesetz in Österreich setzt EU-Vorgaben um und verpflichtet Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, diese ab Juni 2025 so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt genutzt werden können.
- Es gilt für öffentliche Stellen, Unternehmen und Vereine, die ihre Leistungen oder Informationen öffentlich zugänglich machen.
- Besonders betroffen sind digitale Angebote wie Websites, Apps, Online-Shops, E-Books, Bankdienste oder elektronische Kommunikationsmittel.
- Ziel ist, dass alle Menschen – auch mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen – ohne fremde Hilfe auf Informationen und Dienste zugreifen können.
- Die technischen Kriterien orientieren sich an internationalen Standards, vor allem an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1 AA).
- Barrierefreiheit umfasst u. a. verständliche Sprache, Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, einfache Navigation, Tastaturbedienbarkeit, Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte.
- Anbieter müssen ihre Angebote regelmäßig überprüfen und bei Bedarf anpassen; sie können für Mängel haftbar gemacht werden.
- Betroffene Personen haben ein Beschwerderecht bei der Schlichtungsstelle des Sozialministeriums, bevor sie rechtliche Schritte einleiten.
- Ziel des Gesetzes ist es, durch klare Mindeststandards echte Teilhabe zu ermöglichen und digitale wie analoge Barrieren schrittweise abzubauen.